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Energetische Sanierung: Diese Förderungen gibt es 2024

Anna Meyer8. Februar 202412 Min LesezeitFinanzen

Energetische Sanierungen werden staatlich stark gefördert – eine Chance für Vermieter, Immobilien aufzuwerten und gleichzeitig Kosten zu sparen. Wir zeigen Ihnen, welche Förderprogramme 2024 verfügbar sind und wie Sie diese optimal nutzen.

Warum energetische Sanierung für Vermieter wichtig ist

Energetische Sanierungen bringen gleich mehrere Vorteile: Sie senken die Betriebskosten für Ihre Mieter, steigern den Wert Ihrer Immobilie und ermöglichen höhere Mieten durch verbesserte Energieeffizienz. Zudem können Sie Teile der Modernisierungskosten über die Modernisierungsumlage auf die Mieter übertragen.

Wichtig für 2024: Durch das Heizungsgesetz und verschärfte EU-Vorgaben wird energetische Sanierung noch wichtiger. Immobilien mit schlechter Energiebilanz verlieren zunehmend an Wert.

Die wichtigsten Förderprogramme im Überblick

1. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Das BEG ist das zentrale Förderprogramm des Bundes und gliedert sich in drei Bereiche: BEG WG (Wohngebäude), BEG NWG (Nichtwohngebäude) und BEG EM (Einzelmaßnahmen). Für Vermieter besonders relevant sind BEG WG und BEG EM.

BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM)

  • Förderquote: 15-20% der förderfähigen Kosten
  • Bonus möglich: +5% bei Austausch funktionsfähiger Heizungen
  • Max. Förderung: 60.000€ pro Wohneinheit
  • Förderfähige Maßnahmen: Dämmung, Fenster, Heizung, Lüftung

BEG Systemförderung (BEG WG)

  • Förderquote: 20-25% für Sanierung zum Effizienzhaus
  • Bonus möglich: +5% für Worst-Performing-Building
  • Max. Förderung: 150.000€ pro Wohneinheit
  • Ziel: Erreichen eines Effizienzhaus-Standards

2. KfW-Förderung (Kredit + Tilgungszuschuss)

Die KfW bietet zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen. Besonders attraktiv für größere Sanierungsvorhaben, bei denen die Liquidität geschont werden soll.

KfW 261 - Wohngebäude Kredit

  • Kreditsumme: bis 150.000€ pro Wohneinheit
  • Tilgungszuschuss: 20-25% des Kreditbetrags
  • Zinssatz: ab 0,01% effektiv
  • Laufzeit: 4-30 Jahre

3. Heizungsförderung 2024 (neue Regelungen)

Mit dem neuen Heizungsgesetz wurden die Förderungen für den Heizungstausch neu strukturiert. Die Förderung erfolgt über die BEG EM mit besonderen Boni.

Fördersätze beim Heizungstausch:

  • Grundförderung: 30% für alle erneuerbaren Heizungen
  • Geschwindigkeitsbonus: +20% bis 2028 (danach abschmelzend)
  • Einkommensbonus: +30% bei Haushalten unter 40.000€ Jahreseinkommen
  • Effizienzbonus: +5% für besonders effiziente Wärmepumpen
  • Maximum: 70% Förderung, aber max. 21.000€ pro Wohneinheit

4. Regionale und kommunale Förderungen

Viele Bundesländer und Kommunen bieten zusätzliche Förderprogramme. Diese können oft mit Bundesförderungen kombiniert werden und erhöhen die Gesamtförderquote erheblich.

Beispiele regionaler Programme:

  • NRW: progres.nrw - Markteinführung (bis 4.000€ pro Wärmepumpe)
  • Bayern: BayernFonds Energie (zinsgünstige Ergänzungsdarlehen)
  • Baden-Württemberg: Klimaschutz-Plus (bis 1.500€ Zuschuss)
  • Berlin: STEP up! (bis 7.000€ für Wärmepumpen)
Achtung: Regionale Programme ändern sich häufig. Prüfen Sie vor Antragstellung die aktuellen Bedingungen Ihres Bundeslandes.

Steuerliche Förderung nach § 7h EStG

Alternativ zur direkten Förderung können Sie energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich absetzen. Dies ist besonders interessant, wenn die direkten Fördertöpfe ausgeschöpft sind.

Steuerbonus energetische Sanierung:

  • Absetzung: 20% der Kosten über 3 Jahre verteilt
  • Maximum: 40.000€ pro Immobilie
  • Voraussetzung: Gebäude mindestens 10 Jahre alt
  • Eigennutzung: Nur bei selbstgenutzten Immobilien

Hinweis für Vermieter: Bei vermieteten Objekten können Sie die Kosten als Werbungskosten absetzen oder über die AfA verteilen - oft steuerlich günstiger als der Steuerbonus.

Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie Förderungen

Phase 1: Planung und Vorbereitung

  1. Energieberatung beauftragen: Für BEG-Förderung meist Pflicht
  2. Fördercheck durchführen: Welche Programme sind kombinierbar?
  3. Fachfirmen finden: Nur zertifizierte Betriebe für Förderung
  4. Kostenvoranschläge einholen: Basis für Förderantrag

Phase 2: Antragstellung (vor Maßnahmenbeginn!)

  1. Online-Antrag stellen: Bei BAFA (Zuschuss) oder KfW (Kredit)
  2. Unterlagen einreichen: Energieberater-Bestätigung, Kostenvoranschläge
  3. Förderzusage abwarten: Maßnahmen erst nach Zusage beginnen
  4. Regionale Förderung beantragen: Falls verfügbar und kombinierbar

Phase 3: Durchführung und Abrechnung

  1. Maßnahmen durchführen: Nur mit zugelassenen Fachfirmen
  2. Rechnungen sammeln: Alle förderfähigen Kosten dokumentieren
  3. Verwendungsnachweis einreichen: Mit Rechnungen und Nachweisen
  4. Förderung erhalten: Auszahlung nach erfolgreicher Prüfung
Profi-Tipp: Beauftragen Sie einen Energieeffizienz-Experten (EEE). Diese sind für höhere Fördersätze oft Pflicht und optimieren Ihre Förderausbeute.

Häufige Fehler bei der Förderbeantragung

1. Maßnahmen vor Antragstellung beginnen

Der häufigste und teuerste Fehler: Förderanträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Ausnahme: Planungsleistungen und Energieberatung dürfen vorab beauftragt werden.

2. Unvollständige Anträge

Fehlende Unterlagen führen zu Verzögerungen oder Ablehnungen. Checkliste erstellen und sorgfältig prüfen.

3. Falsche Fachfirmen beauftragen

Nur in der Energieeffizienz-Expertenliste geführte Unternehmen berechtigen zur Förderung. Liste vorab prüfen!

4. Förderfristen verpassen

Verwendungsnachweise haben strikte Fristen. Verspätete Einreichung kann zum Förderverlust führen.

Modernisierungsumlage: Kosten auf Mieter übertragen

Bei energetischen Modernisierungen können Sie 8% der Kosten jährlich über die Modernisierungsumlage auf die Mieter übertragen. Dies gilt auch für den nicht geförderten Eigenanteil.

Wichtige Punkte zur Modernisierungsumlage:

  • Ankündigungsfrist: 3 Monate vor Beginn der Maßnahmen
  • Mieterhöhung: Max. 3€/m² innerhalb von 6 Jahren
  • Förderungen abziehen: Nur der Eigenanteil ist umlagefähig
  • Sonderkündigungsrecht: Mieter können bei Erhöhung über 2€/m² kündigen

Rendite-Optimierung durch geschickte Fördernutzung

Die Kombination aus Fördergeldern und Modernisierungsumlage kann energetische Sanierungen hochrentabel machen. Beispielrechnung für ein Mehrfamilienhaus:

Beispiel: Heizungstausch (4 Wohneinheiten)

  • Gesamtkosten: 80.000€
  • BEG-Förderung (40%): -32.000€
  • Eigenanteil: 48.000€
  • Modernisierungsumlage (8% von 48.000€): +3.840€/Jahr
  • Amortisation: 12,5 Jahre
  • Wertsteigerung Immobilie: ca. 60.000€

Ausblick: Förderungen 2025 und darüber hinaus

Die Förderlandschaft entwickelt sich dynamisch. Geplante Änderungen für die kommenden Jahre:

  • EU-Renovierungswelle: Verschärfung der Energiestandards
  • CO2-Preis: Weitere Erhöhungen machen Sanierungen attraktiver
  • Digitale Antragstellung: Vereinfachung der Prozesse
  • Serielle Sanierung: Neue Förderprogramme für standardisierte Lösungen

Fazit

Energetische Sanierungen sind dank der üppigen Förderlandschaft 2024 so attraktiv wie nie. Mit der richtigen Strategie können Sie bis zu 70% der Kosten gefördert bekommen und gleichzeitig Ihre Mieteinnahmen durch Modernisierungsumlagen steigern. Wichtig ist die sorgfältige Planung und die Einhaltung aller Fristen und Voraussetzungen.

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Über den Autor

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Anna Meyer

Experte für Immobilienverwaltung und Mietrecht. Teilt regelmäßig praktische Tipps und Erfahrungen aus der Praxis.

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